Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Artifex Consulting (Vincent Lujic): Beratung, Mentoring und Trainings sowie Engineering. Was wir in einer Offerte oder einem Vertrag für einen bestimmten Auftrag vereinbaren, geht vor. Massgebend ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.
Unsere Offerten gelten 30 Tage, sofern nichts anderes darin steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie eine Offerte schriftlich annehmen, und eine E-Mail genügt. Änderungen am Umfang vereinbaren wir ebenfalls schriftlich, zusammen mit ihren Folgen für Honorar und Termine.
Wir arbeiten sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Praxis. Haben wir nicht ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart, sind unsere Aufträge einfache Aufträge nach Art. 394 ff. OR: Wir schulden sorgfältige Arbeit, keinen bestimmten Erfolg. Wir dürfen qualifizierte Partner beiziehen und bleiben Ihnen gegenüber für deren Arbeit verantwortlich.
KI-Systeme machen Fehler. Ergebnisse, die KI erstellt oder mitgestaltet, etwa Entwürfe, Antworten oder Analysen, prüfen Ihre Mitarbeitenden, bevor sie verwendet werden, besonders wenn sie Kundinnen und Kunden erreichen oder rechtliche oder finanzielle Folgen haben. Die Lösungen, die wir bauen, sehen diese Prüfung im Workflow vor.
Sie stellen uns die nötigen Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung und stellen sicher, dass Sie die Daten und Unterlagen, die Sie uns geben, weitergeben dürfen. Fehlen Angaben, können sich Termine verschieben und Mehrkosten entstehen.
Das Honorar richtet sich nach der Offerte, als Pauschale oder nach Aufwand zu den vereinbarten Ansätzen. Spesen verrechnen wir separat, wo das vereinbart ist, und die Mehrwertsteuer kommt hinzu, soweit sie anfällt. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Aufträgen können wir monatlich oder nach Meilensteinen abrechnen. Lizenz- und Nutzungskosten für Software und KI-Dienste Dritter tragen Sie, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht.
Einen Workshop- oder Trainingstermin können Sie bis 10 Arbeitstage vorher kostenlos verschieben. Sagen Sie später ab, verrechnen wir 50 % des vereinbarten Honorars, ab 3 Arbeitstagen vor dem Termin das volle Honorar, jeweils zuzüglich bereits angefallener Kosten. Eine Ersatzperson zu schicken kostet nie etwas.
Nach vollständiger Bezahlung dürfen Sie die Ergebnisse, die wir für Sie erstellt haben, etwa Berichte, Konfigurationen, Prompts und Code, zeitlich und örtlich unbeschränkt für Ihr eigenes Unternehmen nutzen. Die Rechte an unseren Methoden, Tools, Vorlagen und Bausteinen, die schon vor dem Auftrag bestanden oder nicht spezifisch für Sie sind, bleiben bei uns, und als Teil der Ergebnisse dürfen Sie sie nutzen. Open-Source- und Drittsoftware bleibt unter ihrer eigenen Lizenz.
Beide Seiten behandeln vertraulich, was sie während des Auftrags über das Geschäft der anderen erfahren, auch nach Ende der Zusammenarbeit. Als Referenz nennen wir Sie nur mit Ihrer Zustimmung.
Wir bearbeiten Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzrecht und unserer Datenschutzerklärung. Bearbeiten wir in Ihrem Auftrag Personendaten, schliessen wir vor Beginn einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab.
Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt, ebenso die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist unsere Haftung pro Auftrag auf das dafür bezahlte Honorar begrenzt. Für Dienste Dritter wie KI-Modelle, Hosting oder Softwarelizenzen haften wir nur für die sorgfältige Auswahl und Einrichtung.
Nach Schweizer Recht können beide Seiten einen Auftrag jederzeit beenden. Die bis dahin geleistete Arbeit wird bezahlt. Wer einen Auftrag ohne wichtigen Grund zur Unzeit beendet, ersetzt der anderen Seite den Schaden, der daraus entsteht.
Wir können diese Bedingungen anpassen. Für laufende Aufträge gilt die Fassung, die bei Auftragsbeginn vereinbart war, sofern beide Seiten nichts anderes abmachen.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Jonen.